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Neuer Rahmenvertrag: Was ändert sich für Sie als Patient?
Seit dem 1. Juli 2019 gilt ein neuer Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung. Das bringt nicht nur Apotheken einige Neuerungen – auch für Sie als Patient kann dies Änderungen bedeuten.
Der Arzt hat Ihnen ein Arzneimittel verordnet – was passiert in der Apotheke?
Die Gesetzgebung verpflichtet alle Apotheken, bei jedem Rezept zunächst zu prüfen, ob es ein Arzneimittel mit Rabattvertrag für Ihre Krankenkasse bzw. besonders preisgünstige Arzneimittel gibt. Dadurch muss auch ein namentlich verordnetes Arzneimittel in vielen Fällen durch die Apotheke ausgetauscht werden. Wenn Sie nur ein ganz bestimmtes Arzneimittel vertragen, können Sie mit Ihrem Arzt besprechen, ob er es mit Aut-idem-Kreuz verordnen kann.
Warum ist oft eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich?
Im Rahmenvertrag ist exakt geregelt, wie ein ordnungsgemäß ausgestelltes Rezept aussehen muss. Sind nicht alle Rezeptangaben korrekt/vorhanden, ist oft eine Rücksprache mit bzw. eine Korrektur durch den Arzt vorgeschrieben, da die Apotheke nicht alle Änderungen selbst vornehmen darf.
Warum dauert in der Apotheke alles so lange?
Die Auswahl des korrekten Arzneimittels nach den neuen Regeln nimmt trotz EDV-Unterstützung etwas Zeit in Anspruch. Aber so können Sie sicher sein, dass Sie in Ihrer Apotheke das für Sie geeignete Arzneimittel und die notwendige Beratung erhalten.
Kann man in der Apotheke nicht mal ein Auge zudrücken?
Der Rahmenvertrag ist geltendes Recht. Verstößt die Apotheke dagegen, hat sie leider auch die rechtlichen Konsequenzen zu tragen: Oft erstattet Ihre Krankenkasse der Apotheke von dem Arzneimittelpreis gar nichts bzw. nur einen Anteil.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis und dass Sie sich weiterhin kompetent beraten und gut aufgehoben fühlen!
Sigrid Kölling und das Team der Bahnhof-Apotheke Bremervörde
>> Info Rahmenvertrag zum Herunterladen und Ausdrucken (PDF)